Katholische Studentenverbände erneuern Forderung nach PID-Verbot


Verfasst am 05. Juli 2011

Bonn. Die Arbeitsgemeinschaft katholischer Studentenverbände e.V. (AGV) bekräftigt vor der Abstimmung im Deutschen Bundestag ihre Forderung nach einem kompletten Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID). Dazu der Vorsitzende der AGV, Bernd Schulte: „Auch eine begrenzte Zulassung der PID würde bedeuten, dass die letztliche Einzelfallentscheidung, welches Leben lebenswert ist und welches nicht, in die Hand von Gremien gegeben würde. Das ist mit der Menschenwürde unvereinbar – und könnte auf lange Sicht die kulturellen Grundlagen unserer Gesellschaft verändern.“

Die katholischen Studenten fordern alle Abgeordneten auf, vor der Entscheidung genau die Chancen und Risiken der PID zu prüfen und sich nach der Notwendigkeit zu fragen. „Der Elternwunsch darf nicht auf Kosten des ungeborenen Lebens verabsolutiert werden. Auch eine Legitimierung durch die erlaubte Spätabtreibung ist nicht hinnehmbar. Ein Unrecht darf nicht das andere rechtfertigen“, so Schulte weiter. Bedenklich sei auch, dass die medizinische Entwicklung an dieser Stelle nicht haltmachen werde. „Wenn einmal die Grenze zu direkten Eingriffen in das menschliche Erbgut geebnet ist, ist die Tür zum Designer-Baby ein gutes Stück weiter geöffnet“, sagt Schulte.
Vor der finalen Abstimmung über die drei Gesetzesanträge im Deutschen Bundestag hat die AGV nochmals zahlreiche unentschiedene Abgeordnete angeschrieben, um sie von einem Verbot der PID zu überzeugen.
 
Auch ist im Juni bekannt geworden, dass die PID in Deutschland bereits angewendet wird. In einigen Universitätskliniken und Privatpraxen wurden befruchtete Embryonen selektiert und in die Gebärmutter eingepflanzt. „Wir kritisieren dieses Vorpreschen der Medizin. Es zeigt, dass rechtliche Machbarkeiten immer ausgenutzt werden. Hier hätten wir uns mehr Respekt vor der Entscheidung des Bundestages gewünscht“, so Till M. Kaesbach, Grundsatzreferent der AGV. Durch die Durchführung vor der Entscheidungsfindung der Abgeordneten werde dem demokratischen Willensbildungsprozess vorweggegriffen. Die katholischen Studentenverbände fordern den Gesetzgeber auf, diese Entwicklung kritisch in ihren Entscheidungsprozess einfließen zu lassen und sich ins Bewusstsein zu rufen, dass neu geschaffene Freiräume auch in ungewünschter Weise ausgenutzt werden können.

 
Hintergrund: Mit Urteil vom 6. Juli 2010 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Präimplantationsdiagnostik mangels hinreichender Bestimmtheit der entsprechenden Regelungen in einigen Fällen straflos durchführbar ist. In ihrem Positionspapier „Die Präimplantationsdiagnostik im Spannungsfeld des Lebensschutzes“ hat sich die AGV ausführlich zur Debatte um die mögliche Einführung der Präimplantationsdiagnostik geäußert.

Termine

Sa., 24.08.2013 - Fr., 30.08.2013

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