Schwangerschaftsabbruch ist keine ärztliche Grundversorgung: AGV warnt vor Streichung des § 219a StGB
Die Arbeitsgemeinschaft katholischer Studentenverbände (AGV) lehnt es konsequent ab, dass der Schwangerschaftsabbruch ein normaler Bestandteil ärztlicher Leistungskataloge wird. Der Ausnahmecharakter des Schwangerschaftsabbruchs muss erhalten bleiben und durch die Umstände deutlich hervortreten.
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