Die Arbeitsgemeinschaft katholischer Studentenverbände (AGV) sieht den Beschluss der BDKJ-Bundesfrauenkonferenz und die Haltung des BDKJ-Bundesvorstandes zu der Abschaffung des § 219a StGB mehrheitlich kritisch.  

Zum Bedauern des AGV-Vorstandes hat der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) einen Beschluss des Bundeskabinetts zur Änderung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche in § 219a StGB begrüßt. Die AGV vermisst eine Äußerung des BDKJs, sich für den Schutz der Schwächsten und einen hoffnungsvolleren Umgang mit ungewollten Schwangerschaften stark zu machen. 

Grundsätzlich stellt sich die AGV gegen eine Änderung des Verbots von Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch, wie ihn die Ampelkoalition vorsieht. Sie sieht den historischen Kompromiss hinsichtlich des rechtlichen Umgangs mit Schwangerschaftsabbrüchen in der Bundesrepublik gefährdet.  

Zudem muss der BDKJ klarstellen, dass die Tötung eines Embryos in der Öffentlichkeit nicht als etwas Normales dargestellt werden darf. Dies wurde bisher durch den § 219a verhindert. SPD, Grüne und FDP kündigen diesen gesellschaftlichen Konsens und das dahinterstehende Schutzkonzept für das ungeborene Leben auf. Der Gesetzesentwurf zur Abschaffung des Werbeverbotes sendet das Signal, dass Embryonen keines Schutzes bedürfen und dass das Selbstbestimmungsrecht grenzenlos zu verstehen sei. Die kritiklose und unausgewogene Unterstützung des BDKJs, welcher die Interessen der katholischen Jugend vertreten soll, ist in dieser Form unangebracht.

Darüber hinaus ist eine Stellungnahme, welche das ungeborene Leben nicht explizit als schützenswert benennt, eine Nichtachtung jener Frauen, die nicht schwanger werden können und zum Teil kostenreiche medizinische Eingriffe vornehmen müssen um sich ihren Wunsch nach einer eigenen Familie erfüllen zu können. 

Schwangere Frauen müssen freien Zugang zu neutralen und qualitätsgesicherten Informationen über die medizinischen Umstände und die rechtliche Bewertung von Schwangerschaftsabbrüchen haben. Solche Informationen müssen allerdings eng verbunden sein mit einer professionellen und umfassenden Beratung. Diese Beratung umschließt die zahlreichen Hilfestellungen für ungeborenes Leben und Frauen, die sich in einer schwierigen Situation befinden und sich trotzdem für das Kind entscheiden. 

Es gibt heute viele verschiedene Möglichkeiten und Methoden, sich über Abtreibungen zu informieren und mit Stellen in Kontakt zu kommen, die sie durchführen. Die AGV sieht daher keinen Anlass eine solch weitreichende Gesetzesänderung zu begrüßen.